Silvester-Feuerwerk vom Profi
Zu den drei Verkaufstagen am Ende des Jahres erhalten Sie an unseren Verkaufstellen hochwertige Feuerwerksartikel direkt vom Profi.
Die genauen Details geben wir rechtzeitig hier bekannt.
Mit Ausnahmegenehmigung
Unter dem Jahr darf ebenfalls Feuerwerk verkauft werden. Allerdings ist dazu eine Ausnahmegenehmigung nach §24 der 1. Sprengverordnung notwendig. Dazu genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen Ordnungsbehörde (Mustertext). Dieser kann unter Umständen mit Gebühren belegt sein oder aber sogar ganz verwehrt werden.
Liegt die Ausnahmegenehmigung vor, beraten wir Sie gerne ausführlich und verkaufen Ihnen die gewünschten Feuerwerksartikel.
Mit Fachkundenachweis
Für Großfeuerwerksartikel ist ein sogenannter Fachkundenachweis notwendig. Das bedeutet Sie müssen ausgebildeter Pyrotechniker sein um diese Artikel zu kaufen.
Auch für den professionellen Bereich bieten wir Verkaufsmöglichkeiten an, entweder durch die Organistaion einer Sammelbestellung, oder direkten Abverkauf von uns verwendeter Effekte. Kontaktieren Sie uns einfach bei Interesse!